Förderung Photovoltaik

Pro Photovoltaikanlage werden, bei Erfüllung der vorgeschriebenen Bedingungen 50,00€/kWp jedoch max. 400,00€ als einmaliger Zuschuss der Gemeinde, ausbezahlt.

Es gelten folgende Richtlinien bzw. Bedingungen:

  1. Die Gemeindephotovoltaikförderung ist nur für Photovoltaikanlagen bestimmt, welche im Gemeindegebiet von Pischelsdorf errichtet wurden.
  2. Zur Kontrolle sind die Rechnungen der Photovoltaikanlage bei Antragsstellung vorzulegen.
  3. Das Förderansuchen muss spätestens zwei Jahre nach Zahlung der PV-Module eingereicht werden.
  4. Die OÖ. Rückzahlungsverpflichtungsverordnung gilt sinngemäß auch für die Gemeinde-Photovoltaikförderung.
  5. Jedes Ansuchen muss durch den Gemeindevorstand genehmigt werden.