Lehrlingsförderung

Pro beschäftigten Lehrling in einem Betrieb im Gemeindegebiet von Pischelsdorf am Engelbach wird als einmaliger Zuschuss der Gemeinde Pischelsdorf 100,00€ pro Lehrling und Lehrjahr unter folgende Richtlinien ausbezahlt.

Es gelten folgende Richtlinien bzw. Bedingungen:

  1. Die Gemeinde-Lehrlingsförderung ist nur für Lehrbetriebe in Pischelsdorf am Engelbach bestimmt, welche einen Lehrling ausbilden. Als Bestätigung ist der Lehrvertrag vorzulegen.
  2. Der Zuschuss ist jährlich zu beantragen
  3. Die Förderung kann jeweils bis zum Ende des jeweiligen Lehrjahres beantragt werden.
  4. Für die Genehmigung der Einzelanträge ist der Gemeindevorstand zuständig.