Solarförderung

Pro Solaranlage werden, bei Erfüllung der vorgeschriebenen Bedingungen 45,00€/m² Kollektorfläche jedoch max. 400,00€ als einmaliger Zuschuss der Gemeinde, ausbezahlt.

Es gelten folgende Richtlinien bzw. Bedingungen:

  1. Die Gemeindesolarförderung ist nur für Solaranlagen bestimmt, welche im Gemeindegebiet von Pischelsdorf erreicht wurden.
  2. Zur Kontrolle sind die Rechnungen der Solaranlage bei Antragstellung vorzulegen.
  3. Das Förderungsansuchen muss spätestens zwei Jahre nach Zahlung der Solarmodule eingereicht werden.
  4. Die OÖ. Rückzahlungsverpflichtungsverordnung gilt sinngemäß auch für die Gemeindesolarförderung.
  5. Jedes Ansuchen muss durch den Gemeindevorstand genehmigt werden.


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