Wahlkartenantrag für EU-Wahl 2024

Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig! Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist der 05. Juni. Je nach Antragsart erfolgt die Zustellung zumeist mittels eingeschriebener Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse. Die Wahlkarte muss spätestens am 09. Juni 2024, 17 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen. Sie haben weiters die Möglichkeit, die Wahlkarte am Wahltag bei jedem geöffneten Wahllokal oder bei jeder Bezirkswahlbehörde abzugeben.


Wenn Sie nicht zu Hause sind, kommt die eingeschriebene Briefsendung zur Postabholstelle, welche in Pischelsdorf das Gemeindeamt ist.
Daher wäre es sinnvoll, sollten Sie tagsüber nicht zu Hause sein, die Wahlkarte persönlich am Gemeindeamt abzuholen, oder die Wahlkarte mittels Vollmacht von einer anderen Person abholen zu lassen. (Öffnungszeiten Gemeindeamt: MO-FR von 07:00 – 12:00 Uhr und MO, DI, DO von 13:00 – 18:00 Uhr)

Mit Vollmacht ist nur möglich, wenn die Wahlkarte vorher schriftlich beantragt wurde. 

Vollmacht_für_Wahlkartenabholung[1].pdf herunterladen (0.01 MB)


Hier gelangen Sie zum Wahlkartenantrag: www.meinewahlkarte.at




17.04.2024