OÖ Hundehaltegesetz - Novelle 2022

TRITT MIT 01. SEPTEMBER 2022 IN KRAFT

Wie bisher ist ein zwölf Wochen alter Hund binnen drei Tagen bei der Hauptwohnsitzgemeinde zu melden. Der Meldung sind anzuschließen:

  • der erforderliche Sachkundenachweis
  • der Nachweis, dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 725.000 Euro besteht. (Die Haftpflichtversicherung kann auch im Rahmen einer Haushalts- oder Jagdhaftpflichtversicherung oder einer anderen gleichartigen Versicherung gegeben sein.) und
  • der Nachweis über die Registrierung in der Heimtierdatenbank
  • Daten des Hundes (Name, Rasse, Geschlecht, Geburtstag, Fellfarbe, Chipnummer etc.)

Neu ist, dass Hundehalterinnen und Hundehalter ab 1. September 2022 auch Änderungen oder einen Wechsel bei der Haftpflichtversicherung binnen vier Wochen der Gemeinde bekannt geben müssen.


Mit 1.9.2021 trat die Novelle des OÖ Hundehaltegesetzes in Kraft. Dieses sieht vor, dass Hundehalter/-innen, die noch nie einen Sachkunde-Vortrag besucht bzw. nie mit einem Hund eine Begleithunde-, Jagd- oder Therapiehundeprüfung bzw. Vergleichbares gemacht haben, diesen Sachkundenachweis vor Anschaffung bzw. bei Neuanmeldung eines Hundes im Umfang von 6 Stunden mit Abschlussprüfung zu erbringen haben.

Hier finden Sie die aktuellen Termine

Termine Sachkundenachweis


Vorlage der Registrierungsbestätigung bei der Anmeldung eines Hundes:
Der Meldung des Hundes bei der Gemeinde ist in Zukunft neben dem Sachkundenachweis und der Haftpflichtversicherung auch die Registrierungsbestätigung aus der Heimtierdatenbank gemäß § 24a Abs. 5 Tierschutzgesetz anzuschließen; falls dieser Nachweis zum Zeitpunkt der Meldung noch nicht erbracht werden kann, ist dieser innerhalb von zwei Monaten nachzureichen. 

Heimtierdatenbank


Pflichten rund um die Anmeldung