TRITT MIT 01. Dezember 2024 IN KRAFT
Zur Anmeldung wird benötigt:
- der erforderliche Sachkundenachweis
- der Nachweis, dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 725.000 Euro besteht. (Die Haftpflichtversicherung kann auch im Rahmen einer Haushalts- oder Jagdhaftpflichtversicherung oder einer anderen gleichartigen Versicherung gegeben sein.)
- der Nachweis über die Registrierung in der Heimtierdatenbank
- Alltagstauglichkeitsprüfung - Große Hunde die ab dem vollendeten 12. Lebensmonat eine Wiederristhöhe von 40 cm und/oder ein Gewicht von 20 kg haben. Genauso wie spezielle Rassen wie der Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterier, Dogo Argentino, American Pitt Bull Terrier und der Tosa Inu, muss unabhängig von Größe und Gewicht eine Alltagstauglichkeitsprüfung erbracht werden. Die oben genannten Rassen und deren Kreuzungen untereinander müssen, wenn sie bis zum Stichtag (01.12.2024) das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die Alltagstauglichkeitsprüfung in jedem Fall zu Ablegen (auch bereits angemeldete Hunde)
- Daten des Hundes (Name, Rasse, Geschlecht, Geburtstag, Fellfarbe, Chipnummer etc.)
Hier finden Sie die aktuellen Termine für den Sachkundenachweis!
Termine Sachkundenachweis
Vorlage der Registrierungsbestätigung bei der Anmeldung eines Hundes:
Der Meldung des Hundes bei der Gemeinde ist in Zukunft neben dem Sachkundenachweis und der Haftpflichtversicherung auch die Registrierungsbestätigung aus der Heimtierdatenbank gemäß § 24a Abs. 5 Tierschutzgesetz anzuschließen; falls dieser Nachweis zum Zeitpunkt der Meldung noch nicht erbracht werden kann, ist dieser innerhalb von zwei Monaten nachzureichen.
Heimtierdatenbank
Pflichten rund um die Anmeldung