Gebührenbremse

Unter dem Titel "Gebührenbremse" hat der Bund einen einmaligen Zweckzuschuss von insgesamt 150 Millionen Euro den Gemeinden gewährt. Er dient österreichweit zur Senkung der Gebühren für die Benützung kommunaler Einrichtungen im Jahr 2024.


Für die Gemeinde Pischelsdorf am Engelbach bedeutet das Mittel in Höhe von EUR 28.632,00, welche an die Abgabenpflichtigen ausgezahlt werden. In unserer Gemeinde werden diese Mittel für die Grundgebühr Abfallentsorgung angerechnet. Die Gutschrift erfolgt bei der Vorschreibung im 3. Quartal 2024. 

Die Höhe der Gutschrift beträgt für 

  • Mehrpersonenhaushalt EUR 40,90
  • 1-Personenhaushalt EUR 27,89
  • nicht ständig bewohnte Liegenschaften EUR 27,89


08.07.2024