ZPR

Allgemeines zum ZPR 

Was ist das Zentrale Personenstandsregister?
Das Zentrale Personenstandsregister (ZPR) ist ein bundesweit eingesetztes Register bei allen Personenstandsbehörden, in dem die Daten über Personenstandsfälle (Geburt, Ehe, Eingetragene Partnerschaft, Tod) und damit in Zusammenhang stehende Sachverhalte (z. B. Namen) erfasst werden.

Was ist die Zentrale Staatsbürgerschaftsevidenz?
In der Zentralen Staatsbürgerschaftsevidenz (ZSR) werden der Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft (Abstammung/Verleihung) und deren Verlust erfasst. Weiters sind im ZSR die ausgestellten Staatsbürgerschaftsnachweise ersichtlich.

Wann gehen ZPR und ZSR in Betrieb?
Die zentralen Register ZPR und ZSR werden am 1. November 2014 bundesweit in Betrieb genommen.

Welche rechtliche Basis liegt dem ZPR zu Grunde?
Mit der Kundmachung des Personenstandsgesetzes 2013 (PStG 2013) am 11. Jänner 2013 im Bundesgesetzblatt (Nr. 16/2013) wurde das ZPR vorgesehen. Das ZSR wurde mit einer Novelle des Staatsbürgerschaftsgesetzes eingeführt.

Was ist neu am ZPR?
Mit 1. November 2014 werden alle Personenstandsfälle und damit im Zusammenhang stehende Sachverhalte (z. B. Namen) in das ZPR eingetragen. Sie sind damit bundesweit für alle Personenstandsbehörden verfügbar. Sind alle Daten für Urkunden vorhanden, so können Personenstandsurkunden und Auszüge bei jeder Personenstandsbehörde ausgestellt werden.

Was sind die Vorteile der beiden Register für die Bürgerinnen und Bürger?
Sind die Personen in den Registern erfasst, so sind bei den meisten Behördenwegen nur Lichtbildausweise zur Identifikation vorzulegen, da die „Dokumentenmappe“ durch die beiden Register abgedeckt sein sollte.

Sind die Daten der Bürgerinnen und Bürger in allen Gemeinden schon im ZPR/ZSR erfasst?
Das hängt davon ab, ob und wie vollständig die Daten aus den Personenstandsbüchern (bestehende lokale Anwendungen) bereits in das ZPR/ZSR überspielt (migriert) wurden. Dafür hat jede Behörde selbst Sorge zu tragen.

Wo und wie können sich Bürgerinnen und Bürger in das ZPR eintragen lassen?
Um die Vorteile der Register nutzen zu können, besteht die Möglichkeit der Nacherfassung. Dadurch ist sichergestellt, dass alle Personenstandsfälle erfasst und die Daten zusammengeführt werden. Diese Nacherfassung ist für Bürgerinnen und Bürger kostenlos.
Sind die Daten nicht erfasst und können die Daten nicht in die Register durch die Behörden eingespielt werden, so sind diese bei einem Anlassfall, etwa einer Hochzeit, zu erfassen.

Können andere Behörden auf die ZPR-Daten zugreifen?
Alle Behörden haben im Rahmen ihres gesetzlichen Wirkungsbereichs unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben die Möglichkeit, auf die Daten zugreifen.

Quelle: Bundesministerium für Inneres

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