Gemeinde-Wohnbauförderung

Pro Eigenheim werden, bei Erfüllung der vorgeschriebenen Bedingungen 1.000,00€ als einmaliger Zuschuss der Gemeinde, ausbezahlt.

Es gelten folgende Richtlinien bzw. Bedingungen:

  • Die Gemeindewohnbauförderung ist nur für den Kleinwohnausbau (max. 3 Wohneinheiten) bestimmt.
  • Die Wohnung muss mindestens ein Jahr vor Antragstellung vom Eigentümer als Hauptwohnsitz (Mittelpunkt der Lebensinteressen) genutzt werden.
  • Die geförderte Wohnung muss ab Ansuchen mindestens 5 Jahre als Hauptwohnsitz (Mittelpunkt der Lebensinteressen) dienen.
  • Die OÖ. Rückzahlungsverpflichtungsverordnung gilt sinngemäß auch für die Gemeinde-Wohnbauförderung.
  • Das Förderungsansuchen muss spätestens fünf Jahren nach Erhalt des Baubewilligungsbescheides der Gemeinde eingereicht werden.
  • Jedes Ansuchen muss durch den Gemeindevorstand genehmigt werden.